Schutzmaßnahmen 4: Warnen und alarmieren

Sirene

Warnung und Alarmierung

Vorhersage, Warnung, Alarmierung und Rettung gehören ebenfalls zum Schutz vor Naturgefahren. Damit die verantwortlichen Behörden rechtzeitig über Schutz­ und Notfallmaßnahmen verfügen können, sind Vorhersagen nötig. Nach einer Warnung können Krisenstäbe beispielsweise gefährdete Straßenabschnitte sperren bzw. Personen evakuieren lassen. Nicht allen Naturgefahren kann ausgewichen werden.

Durch sofortige Alarmierung sowie durch Rettung und Betreuung von Opfern werden Schäden bei größeren Naturereignissen möglichst gering gehalten.

Evakuierung aus Lawinengebiet
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