Dauerhafte Schutzmaßnahmen

Gesetze zum Schutz vor Naturgefahren

Es ist wichtig, dass der Schutz vor Naturgefahren in den staatlichen oder staatsnahen Organisationen geregelt wird. So finden sich in zahlreichen nationalen Gesetzen und in europäischen Richtlinien und Staatsverträgen diesbezügliche Vorgaben.

Begehung

Naturgefahrenforschung und Naturgefahrenbeobachtung

Eine wirkungsvolle Vorsorge gegen Naturgefahren setzt voraus, dass man die Vorgänge in der Natur genau beobachtet und erforscht. Das Ziel der Erforschung und Beobachtung (Monitoring) von Naturgefahren ist es, zahlreiche Kenntnisse über die Abläufe in der Natur zu erlangen. Je mehr man über Naturgefahren weiß, desto leichter sind auch Vorhersagen über katastrophale Ereignisse zu treffen.

Gefahrenzonenplan

Raumplanerische Maßnahmen
Seit 1975 gibt es in Österreich Gefahrenzonenpläne. Sie zeigen den Menschen an, wo Naturgefahren auftreten können. In den entsprechenden Bereichen dürfen keine Häuser oder Fabriken gebaut werden.

Gefahrenzonenplan
Wenn Forscher viele Daten über eine bestimmte Gegend gesammelt haben, können sie damit eine Karte erstellen. Auf ihr sind jene Gebiete eingezeichnet, die bei einem Naturereignis besonders gefährdet sind. Solche Karten helfen mit, den Menschen zu zeigen, wo sie sicher ein Haus bauen können, oder wo sie mit Naturgefahren rechnen müssen.

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