Jeder darf sich den Gefahrenzonenplan anschauen
Gefahrenzonenpläne gibt es seit 1975. Dieser GZP der Wildbach- und Lawinenverbauung ist ein Gutachten. Er beschreibt die Gefährdungen von Orten durch Wildbäche, Lawinen und Erosion. Zu Erosion gehören Steinschlag, Rutschung oder Felssturz.
Und wer hat so einen GZP?
Ein Gefahrenzonenplan wird für alle Gemeinden in Österreich mit Einzugsgebieten von Wildbächen, Flüssen und/oder Lawinen erstellt. In Österreich gibt es fast 13.000 Wildbäche, 200 Flüsse und 6.000 Lawinengebiete.
Der Gefahrenzonenplan für eine Ortschaft liegt im Gemeindeamt. Jeder darf ihn sich anschauen.
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