Was ist ein Gefahrenzonenplan?
Der Gefahrenzonenplan ist ein Gutachten. Er beschreibt die Gefährdungen von Orten durch Flüsse, Wildbäche, Lawinen und Erosion. Zu Erosion gehören Steinschlag, Rutschung oder Felssturz.
Gesetzliche Grundlage
Der Gefahrenzonenplan ist die Darstellung und Bewertung von Naturgefahren, gemäß geltender Rechtlage, insbesondere des Forstgesetzes 1975 idgF (in der geltenden Fassung).
Wer erstellt einen Gefahrenzonenplan?
Diese Gutachten werden vom Staat erstellt. Beauftragt sind die Wildbach- und Lawinenverbauung und die Schutzwasserbau-Verwaltung.
Wo gibt es einen Gefahrenzonenplan?
Ein Gefahrenzonenplan wird für alle Gemeinden in Österreich mit Einzugsgebieten von Wildbächen, Flüssen und/oder Lawinen erstellt. In Österreich gibt es fast 13.000 Wildbäche und 200 Flüsse, welche Siedlungen überschwemmen können. Außerdem sind 6.000 Berghänge bekannt, wo Lawinen auf bewohntes Gebiet abgehen könnten.
Woher kommt der Name?
Gefahr Eine Gefahr ist eine Situation, aus der Schaden entstehen kann. Es muss aber auch der Mensch und seine Siedlung anwesend sein. Dann ist die Gefahr für ihn ein Risiko. Dieser Schaden kann nicht nur Menschen, sondern auch Gebäude, Straßen, Infrastruktur oder Schienen gefährden.
Zone Das Wort Zone wird verwendet, um einen Bereich oder einen Abschnitt zu bezeichnen. In der Geographie kennen wir zum Beispiel Klima- oder Vegetationszonen. Es gibt Zeitzonen und nicht zu vergessen: Gefahrenzonen.
Plan In der Kartografie ist ein Plan eine genaue kartografische Darstellung einer Landschaft oder eines Ortes.
Wo liegt der Gefahrenzonenplan auf?
Diese Pläne liegen zur öffentlichen Einsichtnahme in den Gemeindeämtern auf.
Gültigkeit eines Gefahrenzonenplanes
Wenn sich die Grundlagen im Flussgebiet wesentlich ändern – z. B. durch Herstellung von Hochwasserschutzmaßnahmen – findet eine Neubeurteilung statt.
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